M-Solar Sonnenbausteine

Die nachhaltige Lösung für urbane Energiewender Sie wählen eine Photovoltaik-Anlage und die Anzahl an Sonnenbausteinen, mit der Sie diese Anlage unterstützen möchten – und sorgen im Rahmen eines zweckgebundenen Nachrangdarlehens gemeinsam mit anderen dafür, dass die SWM diese realisieren.

Sie zahlen einen einmaligen Betrag und erhalten dafür einen jährlichen Zinssatz. Gleichzeitig können Sie für Ihr Zuhause Sonnenstrom beziehen – den regionalen Ökostrom, der auch mit Hilfe der von Ihnen finanzierten Sonnenbausteine produziert wird. Der Nachweis der Regionalität erfolgt über Regionalnachweise des Umweltbundesamts.

 
 
 

Sonnenbaustein

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Ab 500 Euro dabei

Ein Sonnenbaustein entspricht einem qualifiziert nachrangingen Darlehen über 500 Euro, mit dem eine konkrete PV-Anlage im Stadtgebiet München oder der Region realisiert wird.
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Für Münchner/innen

Exklusiv und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Stadtgebiet München sind für jeden bis zu zehn Sonnenbausteine verfügbar.
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Jährliche Zinsen

Das qualifiziert nachrangige Darlehen wird mit 0,5 % bzw. 2,0 % (bei zeitgleichem Bestehen eines Energieliefervertrags über Sonnenstrom1) verzinst. Die Zinsausschüttung erfolgt jährlich durch die SWM Versorgungs GmbH.
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Bis zu 5 Jahre Laufzeit

Dass an die SWM Versorgungs GmbH gewährte qualifizierte Nachrangdarlehen hat eine zweckgebundene Laufzeit von ca. 5 Jahren und wird zum Endfälligkeitszeitpunkt des jeweiligen Projekts vollständig zurückgezahlt.

Sonnenstrom

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Aus München, für München

Sonnenstrom ist ein regionales Ökostrom-Produkt, für das auch Strom aus Sonnenbausteine Anlagen verwendet wird. Ausschließlich Sonnenbaustein-Kundinnen und -Kunden2 erhalten den Sonnenstrom-Vertrag im Rahmen des Zeichnungsprozesses übersendet.
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Immer 100 % Ökostrom

Sollte die Sonne mal nicht scheinen, werden Sonnenstrom-Kundinnen und -Kunden zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert.
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Nachgewiesene Regionalität

Die SWM verwenden für den Nachweis der Regionalität Regionalnachweise des Umweltbundesamts, welche überwiegend aus den mehrheitlich durch Sonnenbausteine finanzierten Anlagen stammen. Diese bestätigen, dass der EEG-Stromanteil überwiegend aus diesen Anlagen in der Region des Kunden bzw. der Kundin kommt. Mehr dazu
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Details zum Stromtarif

Dieser Stromtarif kann optional abgeschlossen werden3. Die AGB in Kürze: Erstlaufzeit4: 12 Monate, Preisgarantie5: 12 Monate, Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit

Für eine nachhaltige Energiezukunft

Über Stadtwerke München

Die Stadtwerke München (SWM) sind einer der größten deutschen Energieversorger und stehen seit vielen Jahrzehnten für eine sichere und ressourcenschonende Versorgung der bayerischen Metropole mit Energie (Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Photovoltaik fürs Eigenheim).

Als Vorreiter im Klimaschutz setzen die SWM die Energiewende ganzheitlich um und forcieren im Rahmen ihrer Ausbauoffensive Erneuerbare Energien die erneuerbare Energieerzeugung im Strom- wie auch im Wärmebereich.

1.
Der Anleger erhält in einem gegebenen Jahr eine Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a., falls zwischen dem Anleger und der Emittentin während der Laufzeit des Nachrangdarlehens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Zinsauszahlungszeitpunkt ("Stichtag"), ein wirksamer und ungekündigter Sonnenstrom-Tarif besteht. Besteht zum Stichtag kein wirksamer oder ungekündigter Sonnenstrom-Tarif, erhält der Anleger in einem gegebenen Jahr eine reduzierte Verzinsung in Höhe von 0,5 % auf den Nachrangdarlehensbetrag.
2.
Die Belieferung mit dem Produkt Sonnenstrom setzt voraus, dass bei Inkrafttreten des Sonnenstrom-Vertrags zwischen Kunde und SWM ein laufender Vertrag über das Produkt Sonnenbausteine besteht. Der Sonnenstrom-Vertrag endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Kalendermonats, in dem zwischen dem Kunden und SWM kein Vertrag mehr über das Produkt Sonnenbausteine besteht.
3.
Derzeit gültige Preise. Die Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben. 
4.
Für den Beginn der Erstlaufzeit von 12 Monaten ist das Datum des Lieferbeginns maßgeblich. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Der Lieferbeginn erfolgt spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags. Der Sonnenstrom-Vertrag endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Kalendermonats, in dem zwischen dem Kunden und SWM kein Vertrag mehr über das Produkt Sonnenbausteine besteht.
5.
Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn.