Top 5 FAQs Sonnenbausteine und Sonnenstrom

Erhalte ich den Zinssatz von 2,0% p.a. auch mit dem Ökostrom-Tarif der SWM oder dem SWM-Mitarbeiter-Tarif?

Nein, Voraussetzung für eine Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a. ist das bestehen eines Sonnenstrom-Liefervertrags. Alle anderen Stromtarife (z.B. M/Ökostrom, Mitarbeiter-Tarif, Stromtarif bei einem Wettbewerber) werden mit einem jährlichen Zinssatz von 0,5 % verzinst.

Regelung im Detail: Der Anleger erhält in einem gegebenen Jahr eine Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a., falls zwischen dem Anleger und der Emittentin während der Laufzeit des Nachrangdarlehens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Zinsauszahlungszeitpunkt ("Stichtag"), ein wirksamer und ungekündigter Sonnenstrom-Tarif besteht. Besteht zum Stichtag kein wirksamer oder ungekündigter Sonnenstrom-Tarif, erhält der Anleger in einem gegebenen Jahr eine reduzierte Verzinsung in Höhe von 0,5 % auf den Nachrangdarlehensbetrag.

Sind die Sonnenbausteine und der Sonnenstrom auch außerhalb von München verfügbar?

Nein, das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen und der Bezug des Sonnenstroms richten sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen, die in einem der folgenden PLZ-Kreise im Stadtgebiet München eine Meldeanschrift haben:

80331, 80799, 81247, 81669, 80333, 80801, 81248, 81671, 80335, 80802, 81249, 81673, 80336, 80803, 81369, 81675, 80337, 80804, 81371, 81677, 80339, 80805, 81373, 81679, 80469, 80807, 81375, 81735, 80538, 80809, 81377, 81737, 80539, 80933, 81379, 81739, 80634, 80935, 81475, 81825, 80636, 80937, 81476, 81827, 80637, 80939, 81477, 81829, 80638, 80992, 81479, 81925, 80639, 80993, 81539, 81927, 80686, 80995, 81541, 81929, 80687, 80997, 81543, 80689, 80999, 81545, 80796, 81241, 81547, 80797, 81243, 81549, 80798, 81245, 81667

Wie viel kostet der Sonnenstrom und welche Konditionen gelten?

Der Brutto-Arbeitspreis beträgt 31,31 Cent/kWh, der Grundpreis beträgt 107,50 Euro/Jahr. Dieser Stromtarif kann optional abgeschlossen werden. Die AGB in Kürze: Erstlaufzeit: 12 Monate, Preisgarantie: 12 Monate, Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Bitte hierzu die Fußnoten und die hinterlegten AGBs unter https://crowdfunding.swm.de/m-solar-sonnenbausteine berücksichtigen.

Die oben aufgeführten derzeit gültigen Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben. Den von Juli bis Dezember 2020 reduzierten Umsatzsteuersatz aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigen wir natürlich bei der Erstellung Ihrer Stromrechnung.

Wie kann ich den Sonnenstrom-Vertrag abschließen? Wie werde ich Sonnenstrom-Kunde?

Der Sonnenstrom ist ausschließlich für Sonnenbaustein-Kundinnen und -Kunden verfügbar. Sie erhalten den vorausgefüllten Sonnenstrom-Vertrag nach der erfolgreichen Zeichnung der Sonnenbausteine zusammen mit den anderen Vertragsunterlagen per E-Mail. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Sonnenstrom-Vertrag per E-Mail an sonnenbausteine@swm.de. Den Rest erledigen wir!

Kann ich Informationen zu den Sonnenbausteinen auf dem Postweg anfordern?

Nein, gemäß VermAnlG dürfen wir als SWM unsere Sonnenbausteine bzw. das qualifizierte Nachrangdarlehen ausschließlich auf der Internet-Dienstleistungsplattform https://crowdfunding.swm.de/ unserer Anlagevermittlerin eueco GmbH bewerben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Allgemein

Wie trete ich mit Ihnen in Kontakt, falls ich Fragen habe?

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns über sonnenbausteine@eueco.de auf. Sollte es sich um Anfragen zum Produkt M-Solar Sonnenbausteine oder zum Sonnenstrom handeln, wird eueco diese Anfrage umgehend an die Stadtwerke München (SWM) weiterleiten.

Mo bis Fr von 9 bis 17 Uhr können Sie uns auch telefonisch unter unserer Service-Hotline 089 215 365 300 erreichen.

Weshalb finanzieren die SWM die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit der Aufnahme von Nachrangdarlehen?

Auf diesem Weg sollen Münchner Bürgerinnen und Bürger, die SWM, sowie Immobilieneigentümer mit freien Dachflächen (z.B. öffentliche Wohnungsbaugesellschaften) für das Vorantreiben der Energiewende mobilisiert werden. Die Energiewende lässt sich nur gemeinsam erreichen: Daher wollen die SWM alle Beteiligten aktiv miteinbeziehen.

Auf welchen Dächern sollen Sonnenbaustein-Anlagen entstehen?

Die SWM fragen bei Wohnungsbaugesellschaften, privaten Eigentümern und der Landeshauptstadt München an, ob diese freie Dächer für die Umsetzung des Produkts M-Solar Sonnenbausteine zur Verfügung stellen können. Zudem nutzen die SWM Dächer aus ihrem eigenen Bestand.

Wie wird ein Projekt zur Finanzierung freigegeben und wann ist Baubeginn?

Die SWM identifizieren potenziell geeignete Dächer in München und prüfen diese auf Eignung. Sobald die Dachfläche gesichert ist und deren wirtschaftliche und technische Geeignetheit für den Aufbau einer PV-Anlage (wie z. B. die Gebäudestatik) sichergestellt ist, wird die Investitionssumme ermittelt. Anschließend wird das Projekt emittiert und interessierte Münchner Bürgerinnen und Bürger können der SWM Versorgungs GmbH ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren.

Sobald der Fundingzeitraum beendet ist, wird mit der Installation der PV-Anlage begonnen. Sie können der jeweiligen Projektseite entnehmen, wann der Fundingzeitraum endet.

Ich bin Immobilieneigentümer und besitze ein Dach welches ich gerne für M-Solar Sonnenbausteine zur Verfügung stellen möchte.

Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Dächern in und um München. Besitzen Sie ein Dach mit einer Gesamtfläche von mindestens 600qm, welches sich im Stadtgebiet München oder der näheren Umgebung befindet? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail an sonnenbausteine@swm.de und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden, um weitere Details zu besprechen.

Sonnenbausteine

Wie lange dauert die Installation der finanzierten Photovoltaik-Anlage?

Sobald der Fundingzeitraum beendet ist, dauert es in der Regel wenige Wochen bis die Anlage errichtet ist. In Ausnahmefällen kann sich dies um wenige Monate verlängern.

Die Zinsen werden unabhängig davon nach den Bedingungen des Darlehensvertrages gezahlt. Zu welchem Zeitpunkt der Bau der PV-Anlage also abgeschlossen ist, ist für Ihre Zinsausschüttung irrelevant.

Was passiert, falls sich nicht ausreichend Investoren für ein Projekt finden?

Die PV-Anlage wird dennoch realisiert: Die ausstehende Investitionssumme wird von den SWM beglichen. Ihr Geld erhalten Sie nach dem Ende der Laufzeit des qualifizierten Nachrangdarelehens zurück. Während der Laufzeit des qualifizierten Nachrandarlehens können Sie zudem optional den Stromliefervertrag Sonnenstrom abschließen.

Kann ich Sonnenbausteine mehrerer Photovoltaik-Anlagen erwerben?

Ja. Allerdings können pro Person nur Sonnenbausteine im Wert von maximal 5.000 Euro erworben werden. Das bedeutet, dass Sie mit den SWM nur solange Darlehensverträge abschließen können, solange insgesamt eine Darlehenssumme von 5.000 Euro nicht überstiegen wird.

Habe ich aufgrund meines finanziellen Beitrags an der PV-Anlage weitere Aufwände?

Die SWM bleiben Eigentümer und Betreiber der PV-Anlage in die Sie investiert haben. Das bedeutet für Sie, dass sich die SWM um Betrieb, Instandhaltung, etc. kümmern und für Sie keine weiteren Verpflichtungen diesbezüglich entstehen.

Sind die Sonnenbausteine und der Sonnenstrom auch außerhalb von München verfügbar?

Nein, das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen und der Bezug des Sonnenstroms richten sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen, die in einem der folgenden PLZ-Kreise im Stadtgebiet München eine Meldeanschrift haben:

80331, 80799, 81247, 81669, 80333, 80801, 81248, 81671, 80335, 80802, 81249, 81673, 80336, 80803, 81369, 81675, 80337, 80804, 81371, 81677, 80339, 80805, 81373, 81679, 80469, 80807, 81375, 81735, 80538, 80809, 81377, 81737, 80539, 80933, 81379, 81739, 80634, 80935, 81475, 81825, 80636, 80937, 81476, 81827, 80637, 80939, 81477, 81829, 80638, 80992, 81479, 81925, 80639, 80993, 81539, 81927, 80686, 80995, 81541, 81929, 80687, 80997, 81543, 80689, 80999, 81545, 80796, 81241, 81547, 80797, 81243, 81549, 80798, 81245, 81667

Sonnenstrom

Erhalte ich den Zinssatz von 2,0% p.a. auch mit dem Ökostrom-Tarif der SWM oder dem SWM-Mitarbeiter-Tarif?

Nein, Voraussetzung für eine Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a. ist das bestehen eines Sonnenstrom-Liefervertrags. Alle anderen Stromtarife (z.B. M/Ökostrom, Mitarbeiter-Tarif, Stromtarif bei einem Wettbewerber) werden mit einem jährlichen Zinssatz von 0,5 % verzinst.

Regelung im Detail: Der Anleger erhält in einem gegebenen Jahr eine Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a., falls zwischen dem Anleger und der Emittentin während der Laufzeit des Nachrangdarlehens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Zinsauszahlungszeitpunkt ("Stichtag"), ein wirksamer und ungekündigter Sonnenstrom-Tarif besteht. Besteht zum Stichtag kein wirksamer oder ungekündigter Sonnenstrom-Tarif, erhält der Anleger in einem gegebenen Jahr eine reduzierte Verzinsung in Höhe von 0,5 % auf den Nachrangdarlehensbetrag.

Wie viel kostet der Sonnenstrom und welche Konditionen gelten?

Der Brutto-Arbeitspreis beträgt 31,31 Cent/kWh, der Grundpreis beträgt 107,50 Euro/Jahr. Dieser Stromtarif kann optional abgeschlossen werden. Die AGB in Kürze: Erstlaufzeit: 12 Monate, Preisgarantie: 12 Monate, Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Bitte hierzu die Fußnoten und die hinterlegten AGBs unter https://crowdfunding.swm.de/m-solar-sonnenbausteine berücksichtigen.

Die oben aufgeführten derzeit gültigen Preise sind Bruttopreise und enthalten die derzeit gültigen Steuern und Abgaben. Den von Juli bis Dezember 2020 reduzierten Umsatzsteuersatz aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigen wir natürlich bei der Erstellung Ihrer Stromrechnung.

Wie kann ich den Sonnenstrom-Vertrag abschließen? Wie werde ich Sonnenstrom-Kunde?

Der Sonnenstrom ist ausschließlich für Sonnenbaustein-Kundinnen und -Kunden verfügbar. Sie erhalten den vorausgefüllten Sonnenstrom-Vertrag nach der erfolgreichen Zeichnung der Sonnenbausteine zusammen mit den anderen Vertragsunterlagen per E-Mail. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Sonnenstrom-Vertrag per E-Mail an sonnenbausteine@swm.de. Den Rest erledigen wir!

Kann ich trotz eines laufenden Stromvertrags mit einem anderen Anbieter zu Sonnenstrom wechseln?

Wenn der Lieferbeginn mit Sonnenstrom durch die SWM innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Stromvertrags Sonnenstrom erfolgen kann, können Sie bereits jetzt einen Stromvertrag Sonnenstrom abschließen. Die Belieferung mit Sonnenstrom durch die SWM beginnt dann nach Ablauf ihres bisherigen Stromliefervertrags. Sobald Ihr unterschriebener Antrag bei uns eingegangen ist, werden wir den möglichen Lieferbeginn prüfen und – wenn dieser innerhalb der 12 Monate liegt – die Umstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt veranlassen.

Sind Sie noch länger als 12 Monate an Ihren aktuell laufenden Vertrag gebunden, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Stromvertrag Sonnenstrom abschließen und damit nach Ablauf Ihres bisherigen Stromvertrags in den Sonnenstromtarif wechseln.

Bitte beachten Sie, dass für die Belieferung mit Sonnenstrom ein laufender Vertrag über das Produkt Sonnenbausteine vorausgesetzt wird.

Erhalte ich die Verzinsung von 2,0 % p.a. auch dann, wenn ich noch nicht mit Sonnenstrom beliefert werde, aber bereits den Sonnenstromtarif abgeschlossen habe?

Ausschlaggebend für die Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a. ist nicht der Zeitpunkt des Lieferbeginns, sondern das Inkrafttreten des Sonnenstrom-Vertrags. Der Sonnenstrom-Vertrag tritt mit der Vertragsbestätigung durch die SWM in Kraft. Die Verzinsung in Höhe von 2,0 % p.a. erhalten Sie für das jeweilige Jahr nur dann, wenn 3 Monate vor der jeweiligen Zinsauszahlung ein wirksamer und ungekündigter Stromvertrag für Sonnenstrom vorliegt.

Ich möchte den Stromvertrag für Sonnenstrom nicht abschließen.

Sie erhalten weiterhin Zinszahlungen nach den Bedingungen des qualifizierten Darlehensvertrages, allerdings nur mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent p.a..

Was passiert, wenn ich den Stromvertrag für Sonnenstrom vor Ablauf der Darlehenslaufzeit kündige?

Sie erhalten auch weiterhin Zinsen für das Darlehen. Der Zinssatz reduziert sich aber auf 0,5 Prozent, sobald 3 Monate vor der jeweiligen Zinsauszahlung kein wirksamer und ungekündigter Stromvertrag für Sonnenstrom mehr besteht.

Ich möchte umziehen – kann ich den Stromvertrag für Sonnenstrom mitnehmen?

Der Sonnenstrom ist aktuell nur im Stadtgebiet München erhältlich. Ziehen Sie um und befindet sich Ihre neue Verbrauchsstelle außerhalb des Stadtgebiets Münchens, können Sie den Sonnenstrom-Vertrag für Ihre alte Verbrauchsstelle kündigen. Für die neue Verbrauchsstelle bieten wir Ihnen gerne einen neuen Sonnenstrom-Vertrag an, sofern diese in München liegt.

Stammt der Sonnenstrom aus genau der von mir mitfinanzierten Photovoltaik-Anlage?

Nein, das ist aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Strom nicht nachvollziehbar: Strom sucht sich immer den kürzesten Weg zum Verbraucher, daher wird er in unmittelbarer Nähe der Erzeugungsquelle ins Netz eingespeist und auch verbraucht.

Durch die Regionalnachweise des Umweltbundesamts (UBA) stellen die SWM aber sicher, dass der als „Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage“ deklarierte Stromanteil Ihres Sonnenstroms überwiegend aus den M-Solar Sonnenbaustein Anlagen produziert wird. Eine nähere Erläuterung finden Sie unter §9 der Sonnenstrom AGB (Link).

Was sind die Regionalnachweis und wofür sind sie da?

Da sich der Stromfluss vom Erzeugungsort bis zum Verbraucher rein physikalisch nicht nachverfolgen lässt, möchte das Umweltbundesamt über Regionalnachweise Transparenz für den Verbraucher schaffen: Über sie wird der bilanzielle Nachweis geliefert, dass der als „Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage“ deklarierte Stromanteil in der Region des Verbrauchers im maximalen Umkreis von 50 Kilometer produziert wurde.

Wie funktionieren die Regionalnachweise und wie verwenden die SWM diese?

Eine EEG-geförderte Anlage (z. B. Photovoltaik-Anlage) muss durch den Energieversorger beim Umweltbundesamt für das Regionalnachweisregister gemeldet werden und sich zudem in der Direktvermarktung befinden. Auf diese Weise lassen sich Regionalnachweise für jede produzierte Kilowattstunde Strom aus diesen Anlagen ausstellen. Der Energieversorger kann nur einen gewissen Stromanteil (maximal den als „Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage“ deklarierten Stromanteil) als Regionalstrom gegenüber seinem Kunden ausweisen, wenn dieser in einem Postleitzahlgebiet im Umkreis von maximal 50 Kilometern um die Anlage den Strom verbraucht.

Da die PV-Anlagen in München und der näheren Region (maximal 30 Kilometer ab Marienplatz) realisiert werden und das Produktangebot nur für Münchner Bürgerinnen und Bürger verfügbar ist, ist die Regionalität sichergestellt: Als Sonnenstromkunde wissen Sie somit, dass der als „Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage“ deklarierte Stromanteil überwiegend regionalen Sonnenbaustein-Anlagen produziert wird.

Was ist unter dem EEG-Anteil zu verstehen?

Der EEG-Anteil beschreibt im Strommix Ihres Stromtarifs den Stromanteil, welcher in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammt und durch die EEG-Umlage finanziert wird. Dieser Anteil wird jedes Jahr neu berechnet und erhöht sich kontinuierlich, da immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird und somit Strom aus fossilen Energieträgern verdrängt.

Da nur Erneuerbare-Energien-Anlagen, welche über die EEG-Umlage förderwürdig sind, als Regionalstromanlagen vermarktet werden dürfen, kann somit auch nur maximal der EEG-Anteil im Sonnenstrom als Regionalstrom ausgewiesen werden – obwohl es durchaus möglich ist, dass deutlich mehr Strom aus Sonnenbaustein Anlagen im Strommix des Sonnenstroms enthalten ist.

Erhalte ich weiterhin Strom, falls die Sonne mal nicht scheint?

Ja, sollte die Sonne mal nicht scheinen erhalten Sie von den SWM immer 100 Prozent Ökostrom.

Erhalte ich bereits Sonnenstrom, obwohl die von mir mitfinanzierte Anlage noch nicht fertiggestellt ist?

Grundsätzlich erhalten Sie den Sonnenstrom zum nächstmöglichen Termin. Dieser ist von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Stromvertrags abhängig. Den Zeitpunkt des Lieferbeginns teilen Ihnen die SWM in der Auftragsbestätigung mit.

Die SWM sind bestrebt, auch vor Fertigstellung der von Ihnen finanzierten Sonnenbaustein-Anlage überwiegend Regionalnachweise von Anlagen, die zumindest mehrheitlich mittels des Produkts Sonnenbausteine finanziert wurden, zur Stromkennzeichnung für das Produkt Sonnenstrom zu verwenden. Sollten hierfür allerdings die verfügbaren Strommengen nicht ausreichen, verwenden die SWM für die Stromkennzeichnung Regionalnachweise von ausgewählten Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Diese befinden sich allerdings nicht im M-Solar Sonnenbausteine Portfolio.

Sonnenbausteine App

Wie kann ich die App installieren?

Die Installation und Registrierung der App funktionieren wie folgt: Anleitung

Was zeigt mir die App an?

Sie sehen in Echtzeit die aktuelle Solarstromproduktion Ihrer Sonnenbausteine und die Solarstromprognose für den laufenden Tag. Über die Historie können Sie sich die Solarstromproduktion der vergangenen Wochen und Monaten ansehen. Diese Informationen stellen wir auch für die gesamte Sonnenbausteine-Anlage, an der Sie beteiligt sind, zur Verfügung.

Woher bekomme ich meine Zugangs-Pin für die Registrierung?

Die Zugangs-Pin wird Ihnen mit Fertigstellung der Photovoltaik Anlage per E-Mail zugesendet.

Was kostet die App?

Die App ist ein kostenloser Zusatz Dienst für unsere Sonnenbaustein Kunden.

Investition in Nachrangdarlehen

Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?

Ihre Investition können Sie ab dem Emissionsstart des jeweiligen Projekts direkt in unserem Online-Portal vornehmen, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 500 € bis maximal 5.000€ zeichnen.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der SWM Versorgungs GmbH ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die SWM Versorgungs GmbH für die Dauer der Laufzeit von ca. 5 Jahren jährlich verzinst Den Zeitpunkt der ersten Zinszahlung können Sie der jeweiligen Projektseite und des jeweiligen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) entnehmen. Ebenso sind dort auch der letzte Zinszahlungstermin und der Termin zur Rückzahlung des Darlehens angegeben. Die Rückzahlung des Darlehens und die letztmalige Zinszahlung erfolgen in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der SWM Versorgungs GmbH Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der SWM Versorgungs GmbH ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich investieren?

1. Ab dem jeweiligen Emissionsstart des Projekts, in welches Sie investieren möchten, können Sie sich registrieren und beteiligen. Den Emissionsstart des jeweiligen Projekts können Sie der „Sonnebaustein-Projekte“ Seite entnehmen.

Klicken Sie hierzu auf einen der Zeichnungsbuttons "Jetzt investieren" und legen Sie sich anschließend unter „Jetzt Registrieren“ ein Benutzerkonto an. Hierzu vergeben Sie einen Benutzernamen und geben Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie zunächst auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.

3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab

Sie werden nun zur Zeichnung weitergeleitet. Sie erhalten nun ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.

Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.

Folgeprozess:

Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die SWM Versorgungs GmbH mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der SWM Versorgungs GmbH zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen. Hierbei gilt das Windhund-Prinzip bis zum Erreichen des maximalen Emissionsvolumens des jeweiligen Projekts.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der SWM Versorgungs GmbH ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der SWM Versorgungs GmbH Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der SWM Versorgungs GmbH ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die SWM Versorgungs GmbH für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen, die in einem der folgenden PLZ-Kreise im Stadtgebiet München eine Meldeanschrift haben:

80331, 80799, 81247, 81669, 80333, 80801, 81248, 81671, 80335, 80802, 81249, 81673, 80336, 80803, 81369, 81675, 80337, 80804, 81371, 81677, 80339, 80805, 81373, 81679, 80469, 80807, 81375, 81735, 80538, 80809, 81377, 81737, 80539, 80933, 81379, 81739, 80634, 80935, 81475, 81825, 80636, 80937, 81476, 81827, 80637, 80939, 81477, 81829, 80638, 80992, 81479, 81925, 80639, 80993, 81539, 81927, 80686, 80995, 81541, 81929, 80687, 80997, 81543, 80689, 80999, 81545, 80796, 81241, 81547, 80797, 81243, 81549, 80798, 81245, 81667

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist von 10 Bankarbeitstagen bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der SWM Versorgungs GmbH eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der SWM Versorgungs GmbH eingeht.

Allgemein

Wie trete ich mit Ihnen in Kontakt, falls ich Fragen habe?

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns über sonnenbausteine@eueco.de auf. Sollte es sich um Anfragen zum Produkt M-Solar Sonnenbausteine oder zum Sonnenstrom handeln, wird eueco diese Anfrage umgehend an die Stadtwerke München (SWM) weiterleiten.

Mo bis Fr von 9 bis 17 Uhr können Sie uns auch telefonisch unter unserer Service-Hotline 089 215 365 300 erreichen.

Weshalb finanzieren die SWM die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit der Aufnahme von Nachrangdarlehen?

Auf diesem Weg sollen Münchner Bürgerinnen und Bürger, die SWM, sowie Immobilieneigentümer mit freien Dachflächen (z.B. öffentliche Wohnungsbaugesellschaften) für das Vorantreiben der Energiewende mobilisiert werden. Die Energiewende lässt sich nur gemeinsam erreichen: Daher wollen die SWM alle Beteiligten aktiv miteinbeziehen.

Auf welchen Dächern sollen Sonnenbaustein-Anlagen entstehen?

Die SWM fragen bei Wohnungsbaugesellschaften, privaten Eigentümern und der Landeshauptstadt München an, ob diese freie Dächer für die Umsetzung des Produkts M-Solar Sonnenbausteine zur Verfügung stellen können. Zudem nutzen die SWM Dächer aus ihrem eigenen Bestand.

Wie wird ein Projekt zur Finanzierung freigegeben und wann ist Baubeginn?

Die SWM identifizieren potenziell geeignete Dächer in München und prüfen diese auf Eignung. Sobald die Dachfläche gesichert ist und deren wirtschaftliche und technische Geeignetheit für den Aufbau einer PV-Anlage (wie z. B. die Gebäudestatik) sichergestellt ist, wird die Investitionssumme ermittelt. Anschließend wird das Projekt emittiert und interessierte Münchner Bürgerinnen und Bürger können der SWM Versorgungs GmbH ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren.

Sobald der Fundingzeitraum beendet ist, wird mit der Installation der PV-Anlage begonnen. Sie können der jeweiligen Projektseite entnehmen, wann der Fundingzeitraum endet.

Ich bin Immobilieneigentümer und besitze ein Dach welches ich gerne für M-Solar Sonnenbausteine zur Verfügung stellen möchte.

Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Dächern in und um München. Besitzen Sie ein Dach mit einer Gesamtfläche von mindestens 600qm, welches sich im Stadtgebiet München oder der näheren Umgebung befindet? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail an sonnenbausteine@swm.de und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden, um weitere Details zu besprechen.